Solarstone – Garantiebedingungen

  1. Diese Garantiebedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) gelten für die OÜ Solarstone (im Folgenden „Solarstone“), Registernummer 12916046, mit Sitz in Estland) und den Käufer (im Folgenden „Kunde“) in den Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Kauf von Waren und Dienstleistungen von Solarstone ergeben.

  2. Die von Solarstone gewährte Garantie gilt 10 Jahre ausschließlich für die von Solarstone selbst hergestellten Produkte und 2 Jahre für die von Solarstone durchgeführten Installationsarbeiten.

  3. In Ergänzung zu Abschnitt 2 vermittelt Solarstone Herstellergarantien für Produkte anderer Hersteller. Bei der Vermittlung von Garantien anderer Hersteller handelt es sich um eine direkte Vermittlung, für die Solarstone keine Garantieverpflichtungen eingeht. Solarstone vermittelt Garantien für Solarmodule, Wechselrichter, Optimierer und andere Geräte anderer Hersteller zu den folgenden Bedingungen:
    3.1 Für Wechselrichter und Solarmodule wird in der Regel, aber nicht immer, 10 Jahre lang eine Garantie gemäß den Bedingungen des Herstellers gewährt.
    3.2 Für Solarmodule wird in der Regel, aber nicht immer, 25 Jahre lang eine maximale Produktivität und Leistung gemäß den Bedingungen des Herstellers (Datenblatt) garantiert.

  4. Die Garantiezeit für Artikel und die Produktivitätsgarantie beginnt an dem Tag, an dem der Kunde das/die Produkt(e) kauft. Wenn der Kunde die Produkte aufgrund eines Annahmeverzugs des Kunden nach mehr als 3 Monaten nach dem Kauf der Produkte nicht erhält und die Produkte im Lager von Solarstone gelagert werden, beginnt die Garantiezeit für die Produkte und die Produktivitätsgarantie 3 Monate nach dem Kauf der Produkte.

  5. Für die Installation von Produkten, die direkt von Solarstone ausgeführt werden, gilt eine Garantie von 2 Jahren ab dem Datum der Abnahme der Arbeiten bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeiten nach dem Gesetz als abgenommen gelten. Der Kunde kann gegen eine zusätzliche Gebühr eine verlängerte Garantie für die Installationsarbeiten von bis zu fünf (5) Jahren erwerben. Solarstone bietet den Installationsservice nur in Estland an.

  6. Der Kunde kann seine Rechte aus der Herstellergarantie nur geltend machen, indem er sich an Solarstone wendet. Jeder Garantieanspruch erlischt, wenn der Kunde den Lieferanten nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Entdeckung des Mangels, der den Garantieanspruch begründet, oder nachdem der Kunde ihn hätte entdecken müssen, in schriftlich reproduzierbarer Form über diesen Anspruch informiert.

  7. Um die Gültigkeit der Garantie nachzuweisen, muss der Kunde Solarstone Originalunterlagen vorlegen: die Verkaufsrechnung, den Vertrag und ein Dokument, das die Bezahlung der Rechnung belegt.

  8. Garantieansprüche müssen über die Solarstone-Website oder per E-Mail übermittelt werden und folgende Angaben enthalten: den Standort/die Adresse des Produkts, den Produkttyp, die Seriennummer (falls möglich), eine genaue Beschreibung des festgestellten Mangels (und, falls erforderlich, zusätzliche Informationen, die die Analyse des Mangels erleichtern, Fotos von beschädigten Produkten, den elektrischen Schaltplan des Systems), alle Überwachungsinformationen der Systemdaten sowie eine Kopie der jeweiligen Rechnung und des jeweiligen Kaufvertrags, eine Zahlungsbestätigung und das Lieferdatum.

  9. Nach Erhalt des Garantieanspruchs wird Solarstone die dem Anspruch zugrunde liegenden Umstände prüfen, wobei der Käufer verpflichtet ist, bei der Feststellung der Umstände mitzuwirken.

  10. Die Parteien erkennen an, dass die Eigenschaften/Parameter der Waren (einschließlich Effizienz, Energieproduktivität, Lebensdauer) von äußeren Umständen abhängen, zu denen unter anderem die Dachneigung, die Wetterbedingungen, die Temperatur, die Feuchtigkeit usw. gehören.

  11. Die vom Hersteller (einschließlich Solarstone als Hersteller) gewährte Garantie erstreckt sich auf Mängel am Gerät, die nicht durch vom Kunden oder einem Dritten verursachte Umstände oder durch Umstände, auf die der Hersteller keinen Einfluss hat, entstanden oder aufgetreten sind und die während der Garantiezeit erkennbar werden. Solarstone und der Hersteller sind nicht verpflichtet, die in den Abschnitten 2 und 3 genannten Garantien zu gewähren, wenn die Geräte oder die mit ihrer Installation verbundenen Arbeiten durch Handlungen des Kunden oder Dritter oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle oder des Willens des Herstellers oder von Solarstone liegen, beschädigt werden, einschließlich vorsätzlicher oder fahrlässiger elektrischer oder mechanischer Schäden, Blitzschlag oder durch das Stromnetz verursachter Überspannungen, usw.

  12. Während der Herstellergarantie werden vom Hersteller verursachte Mängel am defekten Artikel im Rahmen der Garantie auf Kosten des Herstellers behoben. Das Eigentum an dem ersetzten Produkt liegt bei Solarstone. In Fällen, in denen eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig ist, wird das Gerät durch den Hersteller ersetzt oder erstattet. Im Falle einer Produktivitätsgarantie für Solarmodule hat der Hersteller das Recht, das Produkt zu reparieren, zusätzliche Produkte zu liefern oder eine Entschädigung in der vom Hersteller festgelegten Höhe anzubieten (ohne entgangene Einnahmen). Durch die Reparatur oder den Ersatz von Produkten wird die geltende Garantiezeit nicht verlängert, d. h. es gilt die ursprüngliche Garantiezeit.

  13. Die von Solarstone gewährte oder vermittelte Garantie deckt keine Mängel an Produkten ab, die durch vom Kunden oder einem Dritten verursachte oder nicht vom Hersteller beeinflusste Umstände entstanden sind, darunter:
    13.1 Nichtbeachtung der Anweisungen im Solaranlagen- und Produkt-Benutzerhandbuch sowie in den dazugehörigen Unterlagen, im Installationshandbuch und im Wartungs-/Benutzerhandbuch von Solarstone;
    13.2 Installation der Solaranlage oder ihrer Elemente durch eine Person, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung und Zertifizierung für Elektroarbeiten und/oder Bauarbeiten, eine Fortbildung für BIPV-Installationen und eine schriftliche Genehmigung von Solarstone verfügt;
    13.3 Fehler, die durch den vom Kunden bereitgestellten Arbeitsbereich verursacht wurden, einschließlich Entwurfsfehler des Gebäudes oder Konstruktionsfehler, die bis zur Übergabe des Arbeitsbereichs an Solarstone aufgetreten sind (einschließlich Fehler bei den Bauarbeiten und den ausgewählten Baumaterialien);
    13.4 Eine Dachneigung von weniger als 18°. Solarstone informiert den Kunden darüber, dass Solarstone keine Dacheindeckungsmaterialien und Installationsarbeiten für Dächer mit einem Neigungswinkel von weniger als 18° anbietet, es sei denn, der vom Kunden an Solarstone übergebene Arbeitsbereich entspricht den spezifischen Installationsanweisungen von Solarstone und Solarstone hat dem Kunden nach Prüfung des zu übergebenden Arbeitsbereichs die Gültigkeit der Garantie separat bestätigt;
    13.5 Missachtung des Verbots, das Solardach ohne schriftliche Genehmigung von Solarstone zu betreten oder zu besteigen. Es ist Personen, die nicht für die Wartung von Solardächern geschult sind und die keine schriftliche Genehmigung von Solarstone zur Durchführung von Wartungsarbeiten erhalten haben (einschließlich des Kunden), untersagt, das Solardach zu betreten oder zu besteigen;
    13.6 Aufgrund externer Faktoren und vorsätzlicher Handlungen;
    13.7 Unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts (einschließlich einer Verwendung, die nicht die Erzeugung von Solarenergie zum Zweck hat);
    13.8 Normale Abnutzung des Produkts während des Betriebs;
    13.9 Installation und/oder Konfiguration und/oder Änderung, Reparaturen, Reparaturversuche der Solaranlage durch eine Person, die nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, einschließlich Qualifikationen für Elektro- und/oder Bauarbeiten, eine Fortbildung für BIPV-Installationen und eine schriftliche Genehmigung von Solarstone;
    13.10 Kombination von Solarmodulen von Solaranlagen von Solarstone mit Solarmodulen anderer Hersteller oder Solarstone-Modulen, die nicht zum selben Modell gehören oder andere Leistungsspezifikationen haben, ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten;
    13.11 Unterlassung der ordnungsgemäßen Wartung der Solaranlage in Übereinstimmung mit dem Benutzer-/Wartungshandbuch von Solarstone und in der darin vorgeschriebenen Regelmäßigkeit. Wenn das Benutzer-/Wartungshandbuch von Solarstone keine häufigere Wartung vorsieht, endet die Garantie, wenn der Kunde die Solaranlage nicht mindestens einmal innerhalb von 5 Jahren durch Solarstone oder einen von Solarstone schriftlich genehmigten Partner warten lässt. Die regelmäßige Wartung geht zulasten des Kunden (gemäß der zum Zeitpunkt der Wartung gültigen Preisliste).
    13.12 Vernachlässigung der Wartung (einschließlich der Nichtdurchführung der in den Begleitdokumenten vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung), Wartung oder Behandlung mit verbotenen Stoffen (einschließlich saurer oder basischer Stoffe), falsche Installationspraktiken, falsche Verwendung;
    13.13 Stromausfälle und -fehler, durch das Stromnetz verursachte Fehler, Blitzschlag, Überschwemmungen, Wellen, Erdbeben, Brände, versehentliche Fehlfunktionen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Solarstone liegen;
    13.14 Fehler, die durch andere Faktoren verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Solarstone liegen, z.B. mechanische Schäden (einschließlich Einschläge, Stöße, Erschütterungen, Vibrationen, Verschmutzungen), Verschiebungen von Stützstrukturen oder des Bodens, Verformungen, Vibrationen, mechanische Transportschäden, ungewöhnliche Wetterbedingungen, höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmungen, zufällige Beschädigungen, Massenunruhen, Epidemien, Embargos oder andere ähnliche unerwartete, unvorhersehbare Ereignisse usw.;
    13.15 Installation oder Betrieb der Solaranlage oder ihrer Komponenten an den folgenden Orten, an denen ein offensichtliches Risiko der Beschädigung von Produkten besteht, darunter:
    (1) Orte, an denen eine mäßige Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Solaranlage oder ihre Komponenten mit korrosiven oder anderweitig schädlichen Stoffen (Salz, saure oder basische Stoffe usw.) oder entflammbaren Stoffen in Kontakt kommen;
    (2) Orte, an denen sich Geräte oder Gegenstände, die brennbare Gase erzeugen oder ansammeln, in der Nähe der Solaranlage oder ihrer Komponenten befinden;
    (3) Orte mit übermäßiger Luftverschmutzung, chemisch aktiven Stoffen (Schwefeldioxid, saurer Regen, Ruß, Staub, Sand, Hagel, Salz).
    (4) Bereiche, in denen die Lufttemperatur unter −40 °C fällt und über 70 °C ansteigt;
    (5) Bereiche, in denen Schnee- und Eislasten oder Windgeschwindigkeiten die maximal zulässige Belastung überschreiten.
    13.16 Ersetzen, Entfernen, Ändern, Unleserlichkeit oder Nicht-Identifizierbarkeit der Seriennummer oder des Typenschilds usw. auf dem Gerät und/oder der Komponente;
    13.17 Mängel, die nach der Lieferung aufgrund der Nichteinhaltung der üblichen Transport- oder Lagerungsvorschriften oder während des Transports oder der Lagerung aufgetreten sind;
    13.18 Natürliche Kratzer, Flecken, mechanische Abnutzung, Rost, Zersetzung, Farbveränderungen oder andere Veränderungen, die die elektrische Leistung oder die mechanische Festigkeit des Moduls nicht beeinträchtigen, beschränkt auf optische Veränderungen innerhalb der jeweiligen Garantiezeit:
    (1) Geringfügige Zunahme der Oberflächenrauhigkeit;
    (2) Geringfügige Beschädigung des Rahmens aufgrund von Umwelteinflüssen;
    (3) Geringfügige Beschädigung der Beschichtung aufgrund von Umwelteinflüssen oder Korrosionserscheinungen;
    (4) Geringfügige Beschädigung von Kabeln oder Anschlüssen aufgrund von Umwelteinflüssen oder Korrosionserscheinungen.
    (5) Geringfügige Beschädigung der Rahmenfassung aufgrund von Umwelteinflüssen.
    13.19 Die Farbe der Solarzellen (Solarmodule) kann leicht variieren, was jedoch die Funktionalität und Qualität der Komponenten nicht beeinträchtigt und daher nicht von der Garantie abgedeckt ist.

  14. Die Garantie erlischt:
    14.1 Nach Ablauf der Laufzeit.
    14.2 Bei Nichteinhaltung der in der Garantie beschriebenen Bedingungen (einschließlich Gebrauchs- oder Installationshandbuch des Geräts und der in der Garantie beschriebenen Bedingungen).
    14.3 Bei Feststellung des in Abschnitt 13 genannten Sachverhalts in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen.

  15. Durch die Herstellergarantie wird das Recht des Kunden, andere Rechtsmittel zu nutzen, weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

  16. Die Garantie deckt keine Transportkosten, Zollverfahren oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung, Reparatur oder erneuten Lieferung des Produkts, Installations-, Demontage- oder Neuinstallationskosten oder entgangene Einnahmen im Zusammenhang mit der Energieerzeugung des Systems ab. Die vorgenannten Leistungen sind kostenpflichtig und gehen zulasten des Kunden.

  17. Der Lieferant haftet in keiner Weise für Personen- oder Sachschäden oder sonstige Personen- oder Sachschäden, die sich unabhängig vom Grund aus dem Produkt ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich Produktmängel oder Verwendung oder Installation. Der Lieferant haftet in keinem Fall für indirekte Schäden/Folgeschäden, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder spezifische Schäden. Die Gesamthaftung, ob in Form einer Entschädigung oder anderweitig gehandhabt, darf den Betrag der für das Produkt ausgestellten Rechnung, die der Kunde bezahlt hat, nicht überschreiten.

  18. Diese Garantie unterliegt den Gesetzen der Republik Estland. Der Gerichtsstand für garantiebezogene Streitigkeiten ist Estland (mit Ausnahme spezifischer Regeln für Verbraucherstreitigkeiten).

UNTERNEHMENSADRESSE
Solarstone OÜ
Tallinna tn 58, Viljandi 71018, Estland
Tel.: +372 5631 6666

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