Solarstone – Garantiebedingungen

Solarstone OÜ (im Folgenden „Solarstone“) gewährt den Käufern (im Folgenden „Kunde“) von Solarstone-Produkten (Solar Full Roof, Solar Tiled Roof und Solar Carport) eine eingeschränkte Garantie.

Die Bedingungen der eingeschränkten Garantie lauten wie folgt:

1. Eingeschränkte Produktgarantie – 10 Jahre Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung
Vorbehaltlich der Ausschlüsse und Einschränkungen in Absatz 3 garantiert Solarstone, dass seine Photovoltaik-Module (im Folgenden „Module“), einschließlich des werkseitig montierten Glases, der Zellen, der Folien, des Rahmens, der elektrischen Komponenten, der Anschlussdosen, der Stecker und Drähte, sofern vorhanden, innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ab dem Datum der Lieferung an den Endkunden, jedoch höchstens 6 Monate nach der Lieferung an den Erstkäufer von Solarstone (im Folgenden „Datum des Garantiebeginns“) bei üblicher Anwendung, unter üblichen Betriebsbedingungen, bei üblicher Nutzung, Installation und Wartung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Wenn ein Modul einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird Solarstone nach eigenem Ermessen das Modul reparieren oder ersetzen bzw. den vom Kunden innerhalb der oben genannten Frist gezahlten Kaufpreis für das fehlerhafte Modul zurückerstatten, je nach Art des Fehlers.
Zur Klarstellung: „Material- oder Ausführungsfehler“ sind gemäß IEC 61215 Absatz 7, IEC 61215 Absatz 10.1 und IEC 61730 Absatz 10.1 für optische Fehler und gemäß IEC 61215 Absatz 10 für elektrische und mechanische Fehler definiert. Wie alle Materialien, die unterschiedlichen Umweltbedingungen ausgesetzt sind, unterliegen auch die Komponenten der Module einem natürlichen Verschleiß (Alterung), sodass sich ihr Aussehen innerhalb der Garantiezeit verändern kann.
Die Optionen, defekte Module zu reparieren oder zu ersetzen bzw. den Kaufpreis zurückzuerstatten, sind die einzigen und ausschließlichen Abhilfemaßnahmen, die im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module gewährleistet werden, und gehen nicht über den hier festgelegten Zeitraum von 10 Jahren hinaus. Abhilfemaßnahmen werden nur direkt beim Endkunden durchgeführt. Diese eingeschränkte Garantie für PV-Module gewährleistet keine bestimmte Leistung. Diese wird ausschließlich durch den nachfolgenden Absatz 2 („Eingeschränkte Spitzenleistungsgarantie und eingeschränkte Abhilfemaßnahmen“) abgedeckt.

2. Eingeschränkte Spitzenleistungsgarantie - eingeschränkte Abhilfemaßnahmen
Vorbehaltlich der Ausschlüsse und Einschränkungen in Absatz 3 garantiert Solarstone, dass jedes Modul innerhalb des ersten Jahres ab dem Datum der Lieferung an den Endkunden, jedoch höchstens 6 Monate nach der Lieferung an den Erstkäufer von Solarstone (im Folgenden als „Datum des Garantiebeginns“ bezeichnet) unter Standard-Testbedingungen (STC, definiert als (a) das Lichtspektrum bei einer Luftmasse AM von 1,5, (b) eine Einstrahlung von 1000 W/m² und (c) eine Zelltemperatur von 25 °C bei Einstrahlung im rechten Winkel) eine Leistung von mindestens 97 % des auf dem jeweiligen Datenblatt bzw. Moduletikett angegebenen Höchstleistung aufweist bzw. dass die Leistung pro Jahr um höchstens 0,7 % der Höchstleistung abnimmt. Somit werden die Module am Ende des fünfundzwanzigsten Jahres ab dem „Datum des Garantiebeginns“ noch eine Leistung von mindestens 80,2 % der angegebenen Höchstleistung erbringen. Für die oben genannten Leistungsverluste, die von Solarstone oder einem von beiden Seiten anerkannten dritten Prüfinstitut gemessen und von Solarstone (nach eigenem und freiem Ermessen) als auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen eingestuft werden, besteht ein Anspruch im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module. Solarstone leistet Abhilfe für diesen Leistungsverlust, indem es dem Kunden entweder zusätzliche Module zur Verfügung stellt, um diesen Leistungsverlust auszugleichen, oder indem es die defekten Module nach dem Ermessen von Solarstone repariert oder ersetzt. Für die „Eingeschränkte Spitzenleistungsgarantie und eingeschränkten Abhilfemaßnahmen“ sind einzig und allein die in diesem Absatz 2 dargelegten Abhilfemaßnahmen vorgesehen.
Warnung: Alle hier erwähnten Leistungsmessungen werden gemäß IEC 60904 durchgeführt und unterliegen einer Leistungsmessunsicherheit von ±3 %.

3. Garantieausschlüsse und Einschränkungen
A. In jedem Fall müssen alle Garantieansprüche gemäß den Anweisungen in Absatz 4 dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module innerhalb der jeweiligen Garantiezeit geltend gemacht werden.
B. Die eingeschränkte Garantie für PV-Module gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Nichtbeachtung der Installations- und Wartungsanweisungen von Solarstone
  • Anwendungsfehler, Missbrauch, Vernachlässigung oder Schadensfälle;
  • Veränderung, Demontage, Neuinstallation und/oder unsachgemäße Installation oder Anwendung;
  • Reparaturen oder Änderungen durch Personen, die nicht zuvor von Solarstone autorisiert oder genehmigt wurden;
  • Defekte, die durch die Umgebung des Moduls verursacht wurden;
  • Verwendung unter ungewöhnlichen Bedingungen oder Umgebungen (z. B. hohe Temperaturen, hohe Luftfeuchtigkeit usw.), die von den Angaben der Produktspezifikationen und der Installationsanleitung abweichen;
  • Verwendung für andere Zwecke als der Erzeugung von Solarstrom;
  • Verbindung mit PV-Modulen anderer Hersteller oder mit Solarstone-Modulen eines anderen Modells oder mit anderen Spitzenleistungsklassifikationen ohne vorherige Genehmigung durch Solarstone
  • Mängel, die während des Transports oder der Lagerung unter Missachtung der üblichen oder von Solarstone vorgegebenen Transport- oder Lagerungsvorschriften nach Auslieferung der Module an den Kunden auftreten
  • Natürlich auftretende Kratzer, Flecken, mechanische Abnutzung, Rost, Abbau, Verfärbung oder andere Veränderungen, die nach dem Versand von Solarstone auftreten und keine Auswirkung auf die Stromerzeugungsleistung oder die mechanische Festigkeit des Moduls haben, u. a. auf die unten aufgeführten optischen Veränderungen während der jeweiligen Garantiezeit (jedoch nicht darauf beschränkt):
    a) Nicht signifikante Zunahme der Oberflächenrauheit.
    b) Nicht signifikante Schäden des Rahmens aufgrund von Umweltbelastungen.
    c) Nicht signifikante Schäden an dem Verteilerkasten aufgrund von Umweltbelastungen oder Anzeichen von Korrosion.
    d) Nicht signifikante Schäden an Steckern und Kabeln aufgrund von Umweltbelastungen oder Anzeichen von Korrosion. Nicht signifikante Beschädigung der Rahmenbefestigung aufgrund von Umweltbelastungen.
  • Stromausfälle, Überschwemmungen, Feuer, zufällige Brüche oder andere Ereignisse, die durch Naturgewalten, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Solarstone verursacht werden.

C. Die eingeschränkte Garantie für PV-Module deckt keine Transportkosten, Zollabfertigungskosten oder andere Kosten für die Rücksendung der Module, für den erneuten Versand von reparierten oder ausgetauschten Modulen oder Kosten im Zusammenhang mit der Installation, dem Ausbau oder der Neuinstallation der Module oder dem Gewinnausfall der Systemgeneration ab.
D. Garantieansprüche werden nicht anerkannt, wenn die Typen- oder Seriennummer der Module verändert, entfernt oder unleserlich gemacht wurde. E. Solarstone übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Personen- oder Sachschäden oder für andere Verluste oder Verletzungen, die auf die Module zurückzuführen sind oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, u. a. aufgrund von Mängeln an den Modulen oder durch ihre Verwendung oder Installation. Solarstone haftet unter keinen Umständen für zufällige Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, Gewinnausfall, Einnahmeverluste, Produktionsausfälle oder besondere Schäden. Die Gesamthaftung von Solarstone für etwaige Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche übersteigt nicht den Rechnungswert der betroffenen Module, der vom Kunden bezahlt wurde.

4. Erlangung von Garantieleistungen
A. Garantieansprüche sollten an (a) den Händler, der die Module verkauft hat, oder (b) an den autorisierten Solarstone-Vertreiber, der die Module verkauft hat, oder (c) direkt an Solarstone unter folgender Adresse gerichtet werden: Tallinna tn 58, 71018 Viljandi, Estland (Tel. +372 5631 6666 und support.tech@solarstone.com, wo die Kunden ein offizielles Antragsformular erhalten können, das von ihnen auszufüllen ist).
B. Garantieansprüche sind per Einschreiben oder Kurier oder als ein anderes offizielles rechtsgültiges Dokument schriftlich einzureichen. Der Antrag muss den Modelltyp sowie die Seriennummer des defekten Moduls bzw. der defekten Module (beides ist auf dem Moduletikett zu finden), das Installationsdatum, den Installationsort und die Installationsadresse, eine genaue Beschreibung des festgestellten Defekts (und gegebenenfalls zusätzliche Informationen, die zur Analyse des Defekts beitragen könnten, Fotos von den beschädigten Modulen, den Schaltplan der Anlage, etwaige Aufzeichnungen der Anlagendaten), eine Kopie der entsprechenden Rechnung und des Kaufvertrags, das Lieferdatum sowie folgende Erklärung enthalten: „Hiermit akzeptieren wir die Rechtswahl, die Wahl eines Gutachters sowie die Wahl des Schiedsgerichts gemäß Absatz 6 Ihrer Eingeschränkten Garantie für PV-Module, auf die sich unser Anspruch stützt, und erklären uns damit einverstanden.“ Unvollständige Meldungen, die nicht innerhalb der Meldefrist gemäß Absatz 4 Abschnitt C erfolgen, werden nicht bearbeitet.
C. Jegliche Ansprüche aus dieser eingeschränkten Garantie verfallen, wenn (a) der Kunde Solarstone nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung des Mangels oder nachdem der Kunde den Mangel hätte entdecken müssen, schriftlich gemäß Absatz 4 Abschnitt A benachrichtigt oder (b) der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung über den Anspruch ein Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren einleitet.
D. Solarstone ist berechtigt, einen anderen Modultyp (wenn nötig mit anderen Eigenschaften) als Ersatz für das reklamierte Modul zu liefern, wenn dieses zum Zeitpunkt des Eingangs des Garantieanspruchs nicht mehr produziert wird. E. Durch die Reparatur, den Austausch oder die Nachlieferung eines Moduls wird die Garantiezeit weder erneuert noch verlängert. F. Jedes reklamierte/defekte Produkt, das von Solarstone ersetzt wurde, geht in das Eigentum von Solarstone über. Das reklamierte/defekte Produkt ist gemäß den Anweisungen von Solarstone und auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder anderweitig zu entsorgen.

5. Salvatorische Klausel
Wenn ein Teil, eine Bestimmung oder eine Klausel dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, hat dies keine Auswirkungen auf alle anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module. Zu diesem Zweck behalten diese anderen Teile, Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module ihre Gültigkeit.

6. Rechtsstreitigkeiten
Eine Klage kann, unabhängig von ihrer Form, die sich aus dieser eingeschränkten Garantie für PV-Module ergibt oder in irgendeiner Weise mit dieser verbunden ist, nicht später als sechs (6) Monate nach Auftreten des Klagegrundes gegen Solarstone erhoben werden.
Solarstone stellt diese Garantiebedingungen aus Gründen der einfacheren Verständlichkeit für die Kunden in mehreren Sprachen zur Verfügung. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend. Im Falle einer Streitigkeit bezüglich eines Garantieanspruchs wird ein von Solarstone benanntes und von der IECEE akkreditiertes erstklassiges internationales Institut zur Beurteilung des Anspruchs hinzugezogen. Alle Gebühren und Ausgaben gehen zulasten der Partei, zu deren Nachteil die Streitigkeit ausgeht, es sei denn, es wird etwas anderes geurteilt. Das abschließende Auslegungsrecht liegt bei Solarstone.

FIRMENADRESSE
Solarstone OÜ
Tallinna tn 58, Viljandi 71018, Estland
Tel.: +372 5631 6666; solarstone.com

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